Einladung an die Aktionäre vonHockey Club Lugano SA
Das Schweizerische Obligationenrecht (Art. 697i ff.) schreibt vor, dass Inhaberaktien bis zum 30. April 2021 in Namenaktien umgewandelt werden müssen. Der Verwaltungsrat derHockey Club Lugano SA fordert daher alle Inhaberaktionäre auf, sich bis zum 30. April 2021 bei der Gesellschaft registrieren zu lassen, damit ihre...